Berlin (pn mediendienst) – Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit einer Mehrheit von 459 zu 89 Stimmen eine Masern-Impfpflicht beschlossen, die ab 1. März 2020 in Kraft treten soll.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die von Gesundheitsminister Spahn (CDU) geforderte Impfpflicht gegen Masern beschlossen. Demnach sollen Eltern zukünftig dazu verpflichtet werden, Nachweise für die Masernimpfung ihres Kindes vorzulegen, bevor sie ihr Kind in einer Kita oder Schule anmelden können. Mit dem neuen Gesetz soll die Bekämpfung von Masern leichter werden, erhofft sich Spahn.
Wer ist von dem neuen Gesetz betroffen – wie teuer sind Verstöße?
Von dem neuen Gesetz werden neben Schülern und Kleinkindern auch Erzieher/innen und Mitarbeiter von Gesundheits- und Flüchtlingseinrichtungen sein. Wer sich nicht gegen Masern impfen lässt, wird im kommenden Jahr nicht mehr in dem jeweiligen Bereich tätig sein dürfen.
Verstöße werden mit einer hohen Geldbuße geahndet. Sollten Erziehungsberechtigte ihr Kind also ohne Masernimpfung in Kindertagesstätten oder Bildungseinrichtungen lassen ist es möglich, die Eltern mit einem Bußgeld von bis zu 2 500 Euro zu belangen. Aufgrund der bestehenden Schulpflicht ist es den Schulen jedoch nicht möglich, nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler vom Unterricht auszuschließen. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.
