Die Staatsanwaltschaft München erlässt nach dem tragischen Raser-Unfall Haftbefehl gegen den 34 Jahre alten Unfallverursacher, der zur Zeit des Unglücks als Geisterfahrer unterwegs war und in einen 14-jährigen Jugendlichen raste – er wurde bei dem Aufprall mit dem Fahrzeug getötet. Eine weitere Jugendliche wurde schwer verletzt.

Nach dem tragischen Raser-Unfall am Freitag (16.11.2019) hat die Staatsanwaltschaft München gegen den 34-jährigen Unfallverursacher Haftbefehl wegen Mordes, versuchtem Mordes in drei Fällen und unerlaubten Entfernens vom Unfallort erlassen. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Wie die Münchner Polizei mitteilt, wollten die Beamten den 34-Jährigen lediglich kontrollieren, nachdem dieser ein illegales Wendeverbot tätigte. Demnach habe er sich der Kontrolle umgehend entzogen, indem er Vollgas gegeben hatte – und das zunächst mit Erfolg. Die Beamten verloren den Flüchtigen, mussten Verstärkung anfordern. Der vor der Polizei flüchtende Mann setzte seine Fahrt auch nach Entkommen vor der Streife mit hohem Tempo fort und missachtete dabei zahlreiche Ampeln, bis er schließlich in eine Gruppe von Jugendlichen rast und zwei Personen schwerwiegend verletzt.
Den schwer Verletzten schenkte er jedoch keinerlei Interesse und setzte seine Fahrt erneut fort, bis er erneut einen Unfall verursachte, als er für das Überholen eines anderen Fahrzeugs auf die Gegenspur wechselte, nicht mehr ausweichen konnte und erneut mit einem Auto kollidierte. Der Fahrer des Pkws wie auch der 43-jährige Flüchtige wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt. Der 43 Jahre alte Mann flüchtete zunächst zu Fuß, bis er gegen 00.30 Uhr in einem Park aufgegriffen und unter nicht unerheblichen Widerstand festgenommen werden konnte. Die weiteren Ermittlungen sollen unter anderem klären, ob der Unfallfahrer unter Drogeneinfluss stand.
Die Staatsanwaltschaft will näheres zu dem Fall am Montag bekannt geben.
Quelle: dpa
