Bundestag: Eine Intrige setzt sich fort


Kommentar – Der Deutsche Bundestag lehnte nun erneut einen gestellten Kandidaten für den Posten des Bundestagsvizepräsidenten ab. Damit setzt sich eine Intrige gegen die AfD und ein Regelbruch der Geschäftsordnung des Bundestages fort.

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Der AfD-Kandidat Paul Viktor Podolay, der von der Fraktion für den Posten des Bundestagsvizepräsidenten gestellt wurde, ist nun auch im dritten Wahlgang gescheitert. Er fiel bei der Wahl am Donnerstag mit 197 Ja-Stimmen zu 397 Nein-Stimmen und insgesamt 36 Enthaltungen durch. Doch er ist nicht der erste Kandidat der AfD, der bei der Vize-Wahl scheitert – vor ihm scheiterten ebenfalls die Abgeordneten Mariana Harder-Kühnel, Gerold Otten und zuletzt Albrecht Glaser.

Als (größte) Oppositionspartei im Deutschen Bundestag ist man vor allem dafür zuständig, der Regierung Druck zu machen und auf Fehler in der Politik hinzuweisen. Diese Aufgabe nimmt die AfD sehr ernst, weshalb sie immer wieder auf einen schwerwiegenden Fehler hinweist, den die etablierten Parteien gerne abstreiten: Dabei geht es um einen Beschluss des Bundestages, welcher vorgibt, dass jeder Fraktion im Deutschen Bundestag ein Bundestagsvizepräsident zusteht. Dieser Regelung scheinen die Altparteien jedoch nicht nachzukommen, da sie diese ständig brechen – nämlich immer dann, wenn erneut ein gestellter Kandidat der AfD-Fraktion mehrheitlich „abgelehnt“ wird.

Selbstverständlich ist es nicht die Pflicht der Abgeordneten einen gestellten Kandidaten annehmen zu müssen, allerdings erweist eine immer wieder auftretende entschlossene Ablehnung eines Kandidaten, nur weil dieser Politiker der unbeliebten Alternative für Deutschland ist, als äußerst undemokratisch und nicht der wählenden Bevölkerung entsprechend. Eine Partei, wie die AfD, hat das Recht auf einen Bundestagsvizepräsidenten – genau wie die Wählerinnen und Wähler, die aufgrund ihrer hohen Zahl ein Recht auf einen Vertreter in Form eines Vizepräsidenten haben.