Das linksextreme Netzwerk „indymedia.org“ ist für seine Publikationen bekannt, in welchen häufig zur Gewalt gegen politisch Andersdenkende und Politiker konkurrierender Parteien aufgerufen wird. Ein Kommentar zu dem Netzwerk von Paul Havelbek.

Das linksextremistische und teilweise schon radikale Netzwerk „indymedia.org“ ist bei vielen bekannt für seine Publikationen. So wurden in dem Netzwerk schon zigfach Gewaltaufrufe gegen politisch Andersdenkende und Politiker konkurrierender Parteien veröffentlicht und geteilt. Auch Morddrohungen sind nicht allzu selten dabei.
So wird häufig zur Gewalt gegen bestimmte Personen aufgerufen. Die Publisher der jeweiligen Artikel sind meist gut im Recherchieren und beschaffen sich schnell und zuverlässig wichtige personenbezogene Daten von ihren „Feinden“. Nicht selten werden auch die Adressen von Politikern mit veröffentlicht oder sogar nähere Angaben zu deren Familie gemacht.
Mal werden nur die Namen der Kinder genannt, bei einem anderen Mal gleich der Name und die Adresse der Schule. So wird ganz bewusst dafür gesorgt, dass Leser womöglich die Kinder oder Familienangehörige bestimmter Personen wie Politiker entführen. Ob diesen dann etwas zustoßen könnte lässt man ebenfalls außenvor.
Das Netzwerk „indymedia“ schürt ganz bewusst Hass und hetzt gegen politisch Andersdenkende und politisch aktive Menschen. Zugleich ist es den meist ‚anonymen‘ Verfassern völlig egal, ob Leser durch die hetzerischen Texte negativ beeinflusst werden und womöglich etwas gegen die in den entsprechenden Artikel beschriebenen „Feinde“ unternehmen wollen, eventuell sogar strafrechtlich relevante Handlungen.
Es ist zudem nicht ohne Grund vom Verfassungsschutz entschieden worden, dass linksextremistische Netzwerk zu überwachen. Auch wenn die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zugegebenermaßen bislang so gut wie gar nichts gebracht hat – das sieht man vor allem an den weiterhin freudig publizierten hetzerischen Inhalte, die mittlerweile nur noch mit genehmigtem Zugriff einsehbar sind. Warum die Artikel wohl geschützt sind und der Öffentlichkeit und somit auch dem Verfassungsschutz nicht zugänglich gemacht werden?
Von Paul Havelbek
